Mehr studentischer Wohnraum in Münster

All we need is Love Wohnraum!

 

In diesem Jahr ist die Wohnsituation für Studierende besonders angespannt und es ist auch für die nächsten Jahre keine Verbesserung in Sicht. Während der Sanierung des Wohnheims am Heekweg stehen bis Anfang 2019 357 Wohneinheiten nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird sich die Kapazität auf 330 Plätze verringert haben. Weiterhin steht die Sanierung des Gescherwegs an. Das Wohnheim dort fasst momentan 722 Plätze und wird nach der Sanierung Ende 2020 nur noch 660 Studierende unterbringen können. Allein durch Sanierungen gehen bis 2020 89 Wohnheimsplätze verloren.

Anfang 2019 werden Mietverträge, an verschiedenen Standorten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auslaufen, deren Verlängerung nicht nur unklar, sondern unwahrscheinlich ist. Die Verluste belaufen sich hier auf ca. 300 Wohneinheiten bis März 2019. Hinzukommen ca. 130 Wohneinheiten eines privaten Vermieters am Germania Campus, deren Verträge im Oktober 2019 auslaufen und aufgrund von zu hohen Mietforderungen nicht mehr sozial verträglich vermietet werden können. Somit werden ab Oktober 2019 über 1000 Wohneinheiten nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Investitionen der letzten Jahre in den Ausbau der Universitäten wurde nicht mit höheren Fördersummen für studentisches Wohnen verknüpft. Steigende Mieten und ein knappes Wohnraumangebot sind die logische und tragische Konsequenz.
Der Sozialbeitrag für die Studierenden in Münster ist seit dem Sommersemester 2018 um 10,65€ gestiegen um den Neubau von Wohnheimen überhaupt zu finanzieren. Um davon so viele Wohneinheiten wie möglich zu realisieren, müssen entsprechende Bauflächen zur Verfügung gestellt werden. Es darf darüber hinaus nicht sein, dass Studierende neue Wohnheime selbst subventionieren müssen. Dies ist die Aufgabe des Landes NRW.

 

Um der Wohnungsnot entgegenzuwirken fordert das Studierendenparlament der Universität Münster:

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  • Die Stadt Münster soll die ehemaligen Mannschaftshäuser, die bis vor kurzem noch von Geflüchteten bewohnt waren und voll ausgestattet sind, permanent für Studierende zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um mindesten 120 Plätze. Weitere bauliche Maßnahmen könnten die Kapazität sogar noch erhöhen und sind zu begrüßen.
  • Das Land NRW wird dazu aufgefordert, das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes (Münzstraße 10) nicht erneut an eine Behörde zu vergeben, sondern nach rechtlicher und verwaltungstechnischer Prüfung für studentisches Wohnen nutzbar zu machen, indem es zum Beispiel an das Studierendenwerk abgetreten wird.
  • Die Stadt Münster soll studentisches Wohnen, gerade auch in Hinblick auf Bauplätze für das Studierendenwerk, deutlich stärker berücksichtigen.
  • Der schon lange nicht inflations- und bedarfsangepasste Landesbeitrag des Landes NRW an die Studierendenwerke muss angehoben werden, damit die Förderung von studentischem Wohnen nicht mit einer hohen Belastung für die Studierenden einhergeht.
  • Die BImA soll die Verträge mit dem Studierendenwerk im Rahmen des rechtlich Möglichen zu möglichst günstigen Konditionen verlängern, damit die jetzt bewohnten Häuser weiterhin für sozialverträgliches und günstiges studentisches Wohnen zur Verfügung stehen.

 

Das 61. Studierendenparlament der Universität Münster hat in seiner 6. Sitzung (Montag, den 17.09.2018) die Stadt Münster und das Land NRW einstimmig dazu aufgefordert, mehr studentischen Wohnraum zu schaffen.

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