Hier findest du Informationen über die Organe, Verfahren und Abkürzungen, die in der Hochschulpolitik an der Universität Münster und darüber hinaus eine Rolle spielen.
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AStA
AStA ist die Kurzform für Allgemeiner Studierendenausschuss. Man kann den AStA als die Regierung der Verfassten Studierendenschaft bezeichnen, oder aber auch als die „SV“ (Schüler*innenvertretung) einer Universität. Weitere Informationen findest du hier.
AStA-Vorsitz
Der oder die AStA-Vorsitzende wird vom Studierendenparlament gewählt, hierzu benötigt er die absolute Mehrheit der Stimmen, also mindestens 16. Da für gewöhnlich bei den Wahlen keine Liste die absolute Mehrheit erreicht, wird meist eine Koalition aus zwei oder mehreren Listen gebildet. Der oder die AStA-Vorsitzende hat die Aufgabe, AStA-Referent*innen für bestimmte Aufgabenbereiche zu ernennen sowie die Arbeit des AStA zu koordinieren.
AStA-Referate
Nach ihrer Ernennung (durch den AStA-Vorsitzenden bzw. die AStA-Vorsitzende) müssen diese vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Jede Referentin bzw. jeder Referent hat ein bestimmtes Aufgabengebiet. Dabei gibt es eigentlich keine „Vorschrift“, welche Referate eingerichtet werden müssen, also welche Aufgabengebiete bearbeitet werden. Nur: An bestimmten Arbeitsfeldern wird kein AStA vorbeikommen: So gibt es zum Beispiel immer ein Finanzreferat, ein Referat für Hochschulpolitik oder ein Referat für Öffentlichkeitsarbeit.
Autonome Referate
Die autonomen Referate sind für bestimmte benachteiligte Personengruppen eingerichtet worden. Autonom sind sie deshalb, weil sie unabhängig vom restlichen AStA auf Vollversammlungen ihrer Gruppen gewählt werden und auch nur diesen Rechenschaft schuldig sind. Allerdings müssen sie noch formal von der oder dem AStA-Vorsitzenden ernannt, sowie vom Studierendenparlament bestätigt werden. An der Uni Münster gibt es folgende Autonome Referate: Frauenreferat, Schwulenreferat, Lesbenreferat, Behindertenreferat (Behinderte & chronisch Kranke), Sportreferat und das Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende – das fikuS-Referat. Die Ausländischen Studierenden wählen ihre Ausländische Studierendenvertretung (ASV) in einer gesonderten Wahl.
Fachschaftenkonferenz
Alle Fachschaftsräte entsenden Vertreter in die Fachschaftenkonferenz. Diese trifft sich einmal wöchentlich. Die Aufgaben der Fachschaftenkonferenz sind zum Beispiel die Wahl der Fachschaftenreferent*innen und die Koordination der Arbeit der Fachschaftsräte. Außerdem verfügt die Fachschaftenkonferenz über einen eigenen Etat, aus dem finanzielle Anträge der einzelnen Fachschaftsräte gezahlt werden kann.
Fachschaftenreferat
Das Fachschaftenreferat ist für die Koordination der Arbeit der Fachschaften verantwortlich. So leiten die Fachschaftenreferent*innen die Fachschaftenkonferenz und sind Ansprechpartner*innen der Fachschaften im AStA. Die Fachschaftenreferent*innen werden von der Fachschaftenkonferenz gewählt, von der oder dem AStA-Vorsitzenden ernannt und vom Studierendenparlament bestätigt.
Fachschaftsvertretung und Fachschaftsrat
Eigentlich bezeichnet man mit Fachschaft alle Studierende eines Faches. Was man aber gewöhnlich „Fachschaft“ nennt, sind deren gewählte Vertreter*innen (etwa vergleichbar mit der Schüler*innenvertretung an einer Schule).Die Fachschaft kümmert sich um fast alles, was das Studiherz begehrt: Studienberatung, Verkauf oder Ausleihe von Skripten und Klausuren, Erstsemester-Einführungen, Partys, Vorlesungsevaluationen und und und … Normalerweise trifft sich jede Fachschaft einmal pro Woche zur sogenannten Fachschaftssitzung. Diese ist offen, das heißt daran kann jede und jeder interessierte Studierende teilnehmen.
Noch mehr Infos zu Fachschaften gibt es hier.
Haushalt
Der Haushalt ist ein Dokument, in dem aufgeschlüsselt ist, wie viel Geld dem AStA zur Verfügung steht und wofür er dieses Geld ausgeben darf. Beispielsweise ist dort festgeschrieben, dass studentische Veranstaltungen pro Jahr mit insgesamt 20.000€ gefördert werden dürfen. Der Haushalt besagt also zum einen, wofür Geld ausgegeben werden darf (und damit automatisch auch, wofür nicht) und in welcher Höhe.
Liste
Als Liste werden Hochschulpolitische Gruppen bezeichnet, die sich in der universitären Hochschulpolitik engagieren. Neben CampusGrün sind das beispielsweise die Juso-HSG, die LISTE, die LHG oder der RCDS. Die Listen treten einmal im Jahr unter anderem zur Wahl des Studierendenparlaments an und stellen anteilig die Mitglieder.
StuPa
StuPa ist die Abkürzung für Studierendenparlament. Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfähige Organ der Verfassten Studierendenschaft und besteht aus 31 Mitgliedern. Es ist das Parlament der Studierenden und hat die Aufgaben, den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zu wählen und ihn zu kontrollieren. Entscheidungen von hoher Tragweite wie der Haushalt müssen ebenfalls im StuPa beschlossen werden. Weitere Informationen findest du hier.
StuPa-Ausschüsse
Das Studierendenparlament kann Ausschüsse einberufen, die die Beschlusskompetenzen des Studierendenparlament gemäß der Satzung der Studierendenschaft wahrnehmen. Dabei hat das Studierendenparlament ständige (Haushaltsausschuss, Vergabeausschuss und Herausgeber*innenausschuss) und nicht-ständige Ausschüsse (z.B. Zentraler Wahlausschuss und Urabstimmungsausschuss).
StuPa-Kommissionen
Das Studierendenparlament kann Kommissionen unter Angabe der Tätigkeitsbereiche einberufen, die eine Beratungskompetenz gegenüber dem Studierendenparlament wahrnehmen. Momentan wurde die Reformkommission und die Kommission zur Evaluation der Wahlen und Überarbeitung der Wahlordnung beratend einberufen.